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Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
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Erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen
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Gebühren
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
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Ablauf
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
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Bearbeitungsdauer
2 Monate
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Fristen
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
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Zuständigkeit
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
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Fachlich freigegeben am
17.02.2023