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Aalfischerei anmelden

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung
    • Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
    • Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.
  • Ablauf
    • Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
    • Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
    • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
    • Sie erhalten eine Registriernummer.
  • Zuständigkeit

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.06.2023