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Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei registrieren).

    Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen zur Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

  • Ablauf
    • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
    • In der Anmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, der Zeitpunkt ab wann das Fahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird in ein Verzeichnis aufgenommen.
  • Zuständigkeit
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken einsetzen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden. Das Fischereifahrzeug wird dann von der zuständigen unteren Fischereibehörde aus dem Verzeichnis gelöscht.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.06.2023