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Flurstücksgrenze Feststellung
Hier finden Sie Hilfe bei unklaren Grundstücks-Grenzverläufen.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4215
- Bemerkung
- (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
- vermessungsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/geoinformation
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Ausführliche Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
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Voraussetzungen
Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
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Ablauf
Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
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Bearbeitungsdauer
1 – 6 Monate
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Fristen
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.
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Zuständigkeit
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg -
Fachlich freigegeben am
26.04.2019