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Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen; Bodenrichtwerte online einsehen und ausdrucken

Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

Straße:
Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
    Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
    In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

    • Wohnbauflächen,
    • gemischte Bauflächen,
    • gewerbliche Bauflächen,
    • land- und forstwirtschaftliche Flächen.

    Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
     

  • Gebühren

    Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.

    Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.

    Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Gebühren werden entsprechend der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung erhoben.

  • Ablauf

    Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.

  • Bearbeitungsdauer

    Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.

    Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.

  • Fristen

    keine

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für das jeweilige Jahr beschlossen.
    Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich erstellt.

  • Zuständigkeit

    Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim FB Geoinformation und Liegenschaftskataster

    E-Mail-Adresse:  gutachterausschuss@cottbus.de

    Telefon:  0355  612-4213

  • Weitere Ansprechpunkte
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Jeder Interessierte kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche (Zeitgebühr) sowie mündliche (kostenfrei) Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen und jedermann hat die Möglichkeit, Bodenrichtwertkarten/Bodenrichtwert-DVD bzw. Auszüge aus diesen und/oder den Grundstücksmarkbericht gegen eine Schutzgebühr (siehe BbgGAGebO) käuflich zu erwerben.
    Aktuelle Informationen, Service und Hinweise werden auf der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg bereitgestellt.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Ref. 13

  • Fachlich freigegeben am
    25.08.2022