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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
-
Ausführliche Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
-
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bewerber:
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlichBegleitperson:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein -
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
- Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen -
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
49,79 Euro für den Antrag
09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten. -
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
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Weitere Ansprechpunkte
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bei Antragstellung muss der/die AntragstellerIn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt. -
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Fachlich freigegeben am
28.12.2023