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Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.
Ihre zuständige Stelle
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Bauaufsicht
- Straße:
- Hamburger Straße 17-18
- PLZ Ort:
- 24306 Plön
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 4522 743324
- Telefon
- +49 4522 743159
- Fax
- +49 4522 74395555
- bauamt@kreis-ploen.de
- WWW Adresse
- https://www.kreis-ploen.de/
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bauamt
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
-
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung
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- Straße:
- Hamburger Straße 17-18
- PLZ Ort:
- 24306 Plön
- Telefon
- +49 4522 743303
- Fax
- +49 4522 74395303
- umweltamt@kreis-ploen.de
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
-
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung
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Ausführliche Beschreibung
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
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Voraussetzungen
Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.
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Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
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Gebühren
Gebühr: (variabel)
Vorkasse: Nein -
Ablauf
Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:
- Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
- Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.
Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
- Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.
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Fristen
Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.
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Zuständigkeit
In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.
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Weitere Ansprechpunkte
Spezielle Hinweise für - Landkreis Plön
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Bauaufsicht des Kreises Plön. - Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
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Fachlich freigegeben am
05.07.2023