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Exmatrikulation Bescheinigung
Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: teilweise
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: substanziell
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Ausführliche Beschreibung
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).
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Voraussetzungen
Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
- keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)
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Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
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Ablauf
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
(abhängig von jeweiliger Hochschule) - Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
- die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
- eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich
- beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
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Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
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Fristen
unterschiedlich
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Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
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Rechtsgrundlage(n)
Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
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Hinweise
- Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
- Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
- Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.
- Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
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Weitere Informationen
- Universität Potsdam (UP)
- Europa-Universität Viadrina (EUV)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf (FUBKW)
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Technische Hochschule (TH) Wildau
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
29.03.2019