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Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

Einen Bibliotheksausweis für Transferleistungsempfänger erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
     


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
    Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

  • Voraussetzungen

    Transferleistungsberechtigung im Sinne der Gesetzgebung

  • Erforderliche Unterlagen
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)
  • Ablauf

    Einen Bibliotheksausweis als Transferleistungsempfänger erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
  • Bearbeitungsdauer
    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage
  • Zuständigkeit

    die jeweilige Bibliothek

  • Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

  • Hinweise
    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.07.2019