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Bibliotheksausweis Sperrung
Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
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Ausführliche Beschreibung
Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen. -
Voraussetzungen
Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
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Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
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Ablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
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Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
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Fristen
maximal 4 Tage
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Zuständigkeit
die jeweilige Bibliothek
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Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
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Hinweise
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
- Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
12.07.2019