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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Unter welchen Bedingungen wird die Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geändert?
Ihre zuständige Stelle
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
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Voraussetzungen
keine
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Gebühren
keine
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Ablauf
Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.
Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche
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Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung
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Zuständigkeit
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts -
Weitere Ansprechpunkte
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen RechtsPostfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 BerlinTelefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de
www.wpk.de - Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Fachlich freigegeben am
03.01.2018