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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung

Welche Folgen hat die Bestellung zur Wirtschaftsprüferin oder zum Wirtschaftsprüfer?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.

    Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem

    • ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
    • bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
    • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.
  • Voraussetzungen

    Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

  • Erforderliche Unterlagen
    • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
    • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
      • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
    • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
    • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
    • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien

    gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer

  • Ablauf

    Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.

    Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Sie werden als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

    Als Wirtschaftsprüfer dürfen Sie nicht Angestellter bei Buchprüfungsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltgesellschaften sein, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter.

    Hinweis für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Als Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission ablegen.

  • Fristen

    Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen.

  • Zuständigkeit

    Wirtschaftsprüferkammer

  • Weitere Ansprechpunkte

    Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der Rauchstraße 26, 10787 Berlin

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Keine fachliche Freigabe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsprüferkammer, kontakt(at)wpk.de,   Telefon +49 30 726161-0