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Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft

Wie lassen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) ins Handelsregister eintragen?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.

  • Voraussetzungen

    Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

    • die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter
    • die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift
    • die Vertretungsmacht der Gesellschafter
    • alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen

    Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.

  • Gebühren

    Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.

  • Ablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen
    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

  • Zuständigkeit

    Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.

  • Fachlich freigegeben durch

    Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

    Telefon (0331 866-0)

    Poststelle@mdjev.brandenburg.de