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Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
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Zuständigkeit
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
- Rechtsgrundlage(n)