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Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von

    • Geräten,
    • Schutzsystemen oder
    • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)

    nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.

  • Voraussetzungen
    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
  • Erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Antragsteller

    • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

    Angaben zur befähigten Person

    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und –ort
    • Beruf
    • Privatanschrift des Bewerbers
    • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit

    Außerdem:

    • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
    • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
     

    Angaben zum Antragsteller

    • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

    Angaben zur befähigten Person

    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und –ort
    • Beruf
    • Privatanschrift des Bewerbers
    • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit

    Außerdem:

    • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
    • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
     

    Angaben zum Antragsteller

    1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

    Angaben zur befähigten Person

    1. Vor- und Zuname
    2. Geburtstag und –ort,
    3. Beruf
    4. Privatanschrift des Bewerbers
    5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.

    Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:

    Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

    Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

  • Gebühren

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

  • Ablauf
    • Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
    • Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
    • Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.
    • Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
    • Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
    • Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.
    1. ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
    2. Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
    3. Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
    4. ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
    5. Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Abteilung Arbeitsschutz

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.

  • Hinweise

    Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

    Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

    ;

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

  • Fachlich freigegeben am
    29.03.2023;29.03.2023 23.11.2020