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Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sie oder Ihr Unternehmen geprüft hat, übernimmt die Künstlersozialkasse das Ergebnis dieser Prüfung.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
    Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
    Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
    Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.

  • Voraussetzungen

    Sie haben von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht oder über eine Änderung der Künstlersozialabgabe erhalten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Gebühren

    Für Sie fallen keine Kosten an.

  • Ablauf

    Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.

    • Die KSK übernimmt das Prüfergebnis zu Ihrem Unternehmen.
    • Sie erhalten von der KSK zum Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung keinen Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlungsverpflichtung sowie die Zahlungsfrist ergeben sich gegebenenfalls aus dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
      • Überweisen Sie das Geld in diesem Fall an die KSK. Die Kontodaten stehen im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
      • Sollte Ihr aktueller Zahlungsrückstand von der Zahlungsaufforderung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung abweichen, erhalten Sie von der KSK eine entsprechende Information.
    • Die KSK kontrolliert, ob Sie Ihrer Zahlungspflichten aus dem Prüfbescheid nachkommen.
    • Ein entstandenes Guthaben wird Ihnen in der Regel umgehend erstattet.
    • Sofern der Prüfzeitraum nicht zum 31.12. des letzten Jahres endet, erhalten Sie von der KSK in der Regel einen Meldebogen für die Jahre, für die bisher keine Meldung vorliegt.
    • Sollte der Prüfzeitraum wegen Ihrer Betriebsaufgabe vorzeitig enden, fordert die KSK keine fehlenden Entgeltmeldungen an.
  • Bearbeitungsdauer
    • in der Regel 5 bis 8 Tage
  • Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

  • Fachlich freigegeben am
    25.11.2021